AGB
1. Allgemeines
1.1 Für den Geschäftsverkehr der Feinkost Luigi Austria GmbH, Steinweg 16, A-5071 Wals-Siezenheim, FN 485733p, mit Käufern (im Folgenden bezeichnet als „Vertragspartner“) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden bezeichnet als „AGB“). Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit der Feinkost Luigi Austria GmbH, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von der Feinkost Luigi Austria GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.
1.3. Diese AGB gelten im Falle der fortlaufenden Geschäftsbeziehung auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
1.4. Mitarbeitern der Feinkost Luigi Austria GmbH ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen erfordern für ihre Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung der Feinkost Luigi Austria GmbH.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote der Feinkost Luigi Austria GmbH sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der Auftragsbestätigung der Feinkost Luigi Austria GmbH als angenommen. Erst zu diesem Zeitpunkt kommt ein Vertrag zustande.
2.2. Der Vertrag zwischen der Feinkost Luigi Austria GmbH und dem Vertragspartner kommt mit der, an diesen übermittelten, Auftragsbestätigung oder mit der Durchführung der Lieferung an den Vertragspartner zustande. Ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande, wenn der Vertragspartner das Angebot der Feinkost Luigi Austria GmbH schriftlich annimmt oder deren schriftliche Auftragsvorlage unterfertigt.
2.3. Weicht die vom Vertragspartner unterfertigte Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich beim Vertragspartner nicht um einen Verbraucher handelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Vertragspartner zu bezahlen.
3.2. Es gilt die aktuell gültige Preisliste der Feinkost Luigi Austria GmbH. Die angeführten Preise gelten „ab Werk“ und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung. Diese Preisliste gilt bis auf Widerruf.
3.3. In Durchführung des Auftrages anfallende Reisekosten und Spesen sind vom Vertragspartner neben dem vereinbarten Preis zu tragen.
3.4. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen zulässig.
3.5. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht der Feinkost Luigi Austria GmbH das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
3.6. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen sowie Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.
3.7. Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der die Feinkost Luigi Austria GmbH selbst ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie die Feinkost Luigi Austria GmbH den Vertragspartner unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
4. Erfüllungsort, Transport, Gefahrtragung
Erfüllungsort ist die Feinkost Luigi Austria GmbH, Steinweg 16, A-5071 Wals-Siezenheim, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Kosten und Risiko des Transportes trägt der Vertragspartner.
5. Abnahme und Teillieferung
5.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von der Feinkost Luigi Austria GmbH zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen anzunehmen.
5.2. Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.
5.3. Mit der Lieferung „ab Werk“ gelten gelieferte Waren als angenommen.
6. Vertragsabschluss im Web-Shop
6.1. Die im Online-Shop der Feinkost Luigi Austria GmbH enthaltenen Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Vertragspartner.
6.2. Der Vertragspartner kann das Angebot über das im Online-Shop der Feinkost Luigi Austria GmbH integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Vertragspartner, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Die Feinkost Luigi Austria GmbH kann das Angebot des Vertragspartners innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Vertragspartner eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Vertragspartner maßgeblich ist, oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Nimmt die Feinkost Luigi Austria GmbH das Angebot des Vertragspartners innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Vertragspartner nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
6.3. Wählt der Vertragspartner im Rahmen des Online-Bestellvorgangs eine Zahlungsart aus, indem er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an seinen Zahlungsdienstleister erteilt, das Geld unmittelbar auf das Konto der Feinkost Luigi Austria GmbH zu überweisen, erklärt die Feinkost Luigi Austria GmbH abweichend von Ziffer 6.2. schon jetzt die Annahme des Angebots des Vertragspartners und den in dem Zeitpunkt, in dem das Geld auf dem Konto der Feinkost Luigi Austria GmbH einlangt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular der Feinkost Luigi Austria GmbH wird der Vertragstext von dieser gespeichert und dem Vertragspartner nach Absendung seiner Bestellung zugeschickt.
6.4. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular der Feinkost Luigi Austria GmbH kann der Vertragspartner seine Eingaben laufend über die üblichen Bedienerfunktionen korrigieren.
6.5. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
6.6. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von der Feinkost Luigi Austria GmbH versandten E-Mails empfangen werden können.
7. Bestellung, Liefer- und Leistungsverzug
7.1. Lieferverzug: Die Lieferfristen und -termine werden von der Feinkost Luigi Austria GmbH nach Möglichkeit eingehalten; Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und versehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner.
7.2. Annahmeverzug: Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von sechs Wochen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert, wofür die Feinkost Luigi Austria GmbH eine angemessene Lagergebühr pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist die Feinkost Luigi Austria GmbH berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
8. Stornogebühren
8.1. Die Feinkost Luigi Austria GmbH ist gegenüber dem Vertragspartner, sofern es sich dabei um einen Unternehmer handelt, berechtigt gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 5% des Kaufpreises ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
8.2. Der Vertragspartner hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 10% des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Auf das richterliche Mäßigungsrecht gemäß § 7 KSchG wird hingewiesen.
9. Einseitige Leistungsänderung
9.1. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsanforderung bzw. Bestellung hat der Vertragspartner zu tolerieren und kann dafür keine Mehrkosten in Rechnung stellen.
9.2. Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen den Liefertermin betreffend, können seitens der Feinkost Luigi Austria GmbH vorgenommen werden.
10. Gewährleistung
10.1. Die Feinkost Luigi Austria GmbH haftet dafür, dass die Ware zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Eigenschaften die objektiv erforderlichen Eigenschaften hat. Das gilt nicht, soweit der Vertragspartner bei Vertragsabschluss der Abweichung eines bestimmten Merkmals von den objektiv erforderlichen Eigenschaften ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung erfolgt durch die Bestellung, nachdem der Vertragspartner von solchen Abweichungen in Kenntnis gesetzt wurde.
10.2. Hiervon abweichend gilt für Unternehmer:
10.2.1. Ein unwesentlicher Mangel begründet grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche.
10.2.2. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
10.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern sechs Monate ab Abnahme der Ware.
10.4. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
10.5. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.
10.6. Die Feinkost Luigi Austria GmbH ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Auflösung des Vertrags) selbst zu bestimmen.
11. Schadenersatz
11.1. Zum Schadenersatz ist die Feinkost Luigi Austria GmbH in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Feinkost Luigi Austria GmbH ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger.
11.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die Feinkost Luigi Austria GmbH nicht.
11.3. Sofern, in welchem Fall auch immer, eine Pönale zulasten der Feinkost Luigi Austria GmbH vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und die Geltendmachung von über die Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel der Produkthaftung gemäß Produkthaftungsgesetz (PHG) gegen die Feinkost Luigi Austria GmbH gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in deren Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
13. Aufrechnung
13.1. Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche der Feinkost Luigi Austria GmbH mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
Stand 01.06.2024